Im Landtag

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen

Der Landtag in Düsseldorf besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens gewählten Abgeordneten und repräsentiert das Volk des Landes.

In NRW wird er alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten wird von derzeit 231 bei der kommenden Wahl im Jahre 2005 übrigens deutlich reduziert.

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer volljährig ist. Das ist man in Deutschland mit 18 Jahren. Weitere Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz, der seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen bestehen muss. Für das passive Wahlrecht (selbst als Abgeordneter kandidieren) gelten die gleichen Bedingungen.


Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind:

die Gesetzgebung

die Wahl anderer Verfassungsorgane

das Etatrecht; mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes beschließt der Landtag über Einnahmen und Ausgaben des Landes

die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung)

die Öffentlichkeitsfunktion

Die CDU-Fraktion

Die CDU-Landtagsfraktion besteht in der 13. Wahlperiode des Landtags Nordrhein-Westfalen aus 88 Abgeordneten, davon 19 Frauen und 69 Männer.

Aufbau und Arbeitsweise der Fraktion sind in der Arbeitsordnung festgelegt.

Die CDU setzt der post-modernen Beliebigkeit von Rot-Grün eine wertegebundene Politik entgegen. Jeder muss die Chance haben, sein Leben erfolgreich zu gestalten. Jedes Kind muss die Chance haben, die beste Bildung und Ausbildung zu bekommen. Jede Familie muss die Chance haben, ihre Wünsche, Träume und Hoffnungen zu erfüllen.